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AGB |
Allgemeine Geschäftsbedingungen |
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Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen
segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist,
die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund
ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen
die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des
Erziehungsberechtigten.
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Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen.
Sie ist verbindlich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung des Veranstalters. Die Anzahlung (30 % der Gesamtsumme) ist
spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die
Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn fällig.
Die Buchung ist übertragbar.
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Die ausgeschriebenen Termine und ggf.
Reiseziele werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit
der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder
Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit
verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der
Gebühren. Gleiches gilt für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der
Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische
Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall
technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Sunden als vereinbart.
Aufgrund vorgenannter Umstände ersteht kein Regressanspruch, auch dann
nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen
kann. Der Veranstalter wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände
zu vermeiden. Dem Teilnehmer ist bewußt, dass er nicht nur Reisegast
sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive
Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur
Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung
der Segelyacht entsprechend einsetzen muß. Mit seiner Buchung erkennt
der Teilnehmer an, dass ihm bewußt ist, dass trotz aller
Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eine Segelreise eine sportliche
Veranstaltung darstellt und diese der Natur der Sache nach ein
Restrisiko enthält.
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Den Anordnungen des
Segellehrers/Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein
Törnteilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt
gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach
Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen
werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche
gegenüber der Crew und des Veranstalters bestehen nicht.
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Der Törnteilnehmer ist für die
Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheits-vorschriften selbst verantwortlich
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Eine Haftung des Veranstalters für die
Durchführung den Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort
bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und
Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand des Vertrages.
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Nicht im Reisepreis eingeschlossen sind
die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung und Reinigung
der Yacht. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich.
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Für die Yachten besteht eine
Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Törnteilnehmer haften dem
Veranstalter gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe von max. €
500,- pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten
Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die
gesamte Crew. Der Veranstalter haftet nicht für an Bord abhanden
gekommene oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von
Reiseteilnehmern.
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Der Veranstalter ist berechtigt, den
Törn oder Kurs abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare
Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder
beeinträchtigt wird oder die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht
zustande kommt oder sich durch Stornierung nicht ergibt. Der
Veranstalter wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen.
Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet er geleistete Zahlungen
zurück.
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Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4
Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 30% fällig.
Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die
gesamte Gebühr zu zahlen.
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Um individuelle Risiken der Teilnehmer
im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und/oder
Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt der Veranstalter eigene
Vorsorge zu treffen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer
Reiserücktrittskosten-/ Reisekrankenversicherung. Nähere Informationen
hierzu und das Anmeldeformular finden Sie unter
www.travelsafe.de
unter „Reiseschutz Privatkunden“.
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Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k
BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102 f, 94 036 Passau,
Tel.: 08 51 - 52 152 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG.
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Schwimmwesten und weitere
Sicherheitsausrüstung gehören in ausreichender Zahl zu den Booten. Sie
müssen während des Segelns getragen werden.
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Gerichtsstand und Gerichtsort ist
Bernau in Brandenburg. Anwendung findet deutsches Recht.
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