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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Teilnehmen an Kursen, Törns und anderen segelsportlichen Veranstaltungen kann, wer mindestens 7 Jahre alt ist, die Bedingungen des Freischwimmerzeugnisses erfüllt, organisch gesund ist und an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Minderjährige brauchen die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Erziehungsberechtigen. 2. Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen. Sie ist verbindlich und bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Die Anzahlung (30 % der Gesamtsumme) ist spätestens 7 Tage nach Datum der Bestätigung zu entrichten, die Restzahlung ist 4 Wochen vor Törn- oder Kursbeginn fällig. Die Buchung ist übertragbar. 3. Die ausgeschriebenen Termine und ggf. Reiseziele werden eingehalten, soweit das Wetter und die Belastbarkeit der Crew dies erlauben. Schlechtwettersituationen, Flaute oder Nichtbelastbarkeit der Crew können mehrere Hafentage erfordern. Damit verbundener Segelausfall bedingt keinen Anspruch auf Erstattung der Gebühren. Gleiches gilt für Reiseabbruch oder Beeinträchtigung der Reise, wenn dies durch höhere Gewalt (Krieg, Streik, politische Unruhen, Beschlagnahme etc.) hervorgerufen wird. Für den Fall technischer Schäden gilt eine Liegezeit von 48 Sunden als vereinbart. Aufgrund vorgenannter Umstände ersteht kein Regressanspruch, auch dann nicht, wenn die Rückreise nicht vom vorgesehenen Zielhafen aus erfolgen kann. Der Veranstalter wird stets bemüht sein, oben genannte Umstände zu vermeiden. Dem Teilnehmer ist bewußt, dass er nicht nur Reisegast sondern auf einer Segelyacht auch Crewmitglied ist und seine aktive Teilnahme im Rahmen seiner Fähigkeiten und Möglichkeiten zur Durchführung der Segelreise notwendig ist und er sich bei der Bedienung der Segelyacht entsprechend einsetzen muß. Mit seiner Buchung erkennt der Teilnehmer an, dass ihm bewußt ist, dass trotz aller Sicherheitsmaßnahmen des Veranstalters eine Segelreise eine sportliche Veranstaltuing darstellt und diese der Natur der Sache nach ein Restrisiko enthält. 4. Den Anordnungen des Segellehrers/Skippers ist unbedingt Folge zu leisten. Kommt ein Törnteilnehmer den Anweisungen nicht nach oder handelt er wiederholt gegen die gemeinschaftlichen Interessen der Crew, so kann er nach Erreichen des nächsten Hafens vom weiteren Törnverlauf ausgeschlossen werden. In diesem Fall erlischt der Vertrag. Weitere Rechtsansprüche gegenüber der Crew und des Veranstalters bestehen nicht. 5. Der Törnteilnehmer ist für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheits-vorschriften selbst verantwortlich 6. Eine Haftung des Veranstalters für die Durchführung den Hin- und Rückreise des Teilnehmers zum Abfahrtsort bzw. vom Ankunftsort der Segelreise ist ausgeschlossen. Hin- und Rückreise des Teilnehmers sind nicht Gegenstand des Vertrages. 7. Nicht im Reisepreis eingeschlossen sind die Kosten für Liegeplatz, Betriebsstoffe, Verpflegung und Reinigung der Yacht. Für die Sauberkeit an Bord ist die Crew verantwortlich. 8. Für die Yachten besteht eine Haftpflicht- und Kasko- Versicherung. Die Törnteilnehmer haften dem Veranstalter gegenüber für Verluste und Schäden in Höhe von max. € 1.000,- pro Schadensfall. Schäden durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht mitversichert. Hier haftet der Verursacher für den gesamten Schaden. Kann der Verursacher nicht ermittelt werden, haftet die gesamte Crew. Der Veranstalter haftet nicht für an Bord abhandengekommende oder beschädigte Gegenstände oder Wertsachen von Reiseteilnehmern. Dies gilt insbesondere für Wasserschäden an elektronischen Geräten und anderen Wertsachen. 9. Der Veranstalter ist berechtigt, den Törn oder Kurs abzusagen, wenn die Teilnahme durch nicht vorhersehbare Umstände in Form höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder die vorgesehene Mindestteilnehmerzahl nicht zustande kommt oder sich durch Stornierung nicht ergibt. Der Veranstalter wird sich um entsprechende Ausweichtermine bemühen. Bleiben diese Bemühungen erfolglos, erstattet er geleistete Zahlungen zurück. 10. Bei Rücktritt des Teilnehmers bis 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn wird die Anzahlung von 30% fällig. Erfolgt die Absage ab 4 Wochen vor Kurs- oder Törnbeginn, ist die gesamte Gebühr zu zahlen. 11. Um individuelle Risiken der Teilnehmer im Rahmen der Reiserücktritt-, Unfall-, Haftpflicht-, Kranken- und/oder Reisegepäckversicherung abzudecken, empfiehlt der Veranstalter eigene Vorsorge zu treffen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluß einer Reiserückttittskosten-/Reisekrankenversicheurng. Nähere Informationen hierzu und das Anmeldeformular finden Sie unter www.travelsafe.de unter „Reiseschutz Privatkunden“. 12. Die Kundengeldabsicherung gem. § 651 k BGB besteht über TRAVELSAFE GmbH, Neuburger Str. 102 f, 94 036 Passau, Tel.: 08 51 - 52 152 bei der ZURICH Versicherungsgruppe Deutschland AG. 13. Schwimmwesten und weitere Sicherheitsausrüstung gehören in ausreichender Zahl zu den Booten. Sie müssen während des Segelns getragen werden. 14. Gerichtsstand und Gerichtsort ist Bernau in Brandenburg. Anwendung findet deutsches Recht.